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   LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02   

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https://dejure.org/2002,16306
LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 (https://dejure.org/2002,16306)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 (https://dejure.org/2002,16306)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 21 Sa 13/02 (https://dejure.org/2002,16306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfbarkeit von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungsausschüsse und Prüfungsausschüsse des betrieblichen Vorschlagswesens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95

    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
    Ob die Heilungsfolgen ex tunc -- bezogen auf den Zeitpunkt der Klageinreichung -- oder erst ex nunc -- mit der Antragstellung im Termin vom 20.11.2001 eingetreten sind (so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vergleiche BGH NJW 1996, 1351), kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78

    Prüfungsausschuß - Bewertungsausschuß - Prämien für Verbesserungsvorschläge -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
    Dieser Grundsatz der beschränkten Nachprüfbarkeit gilt auch im Bereich des Vorschlagswesens in der Bundesverwaltung (vgl. BVerwGE 59, 348 ff.).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 934/78

    Tarifvertrag - Dienstunfähigkeit - Feststellung durch Arzt - Lohntarifvertrag der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
    Die von solchen Gremien getroffenen Bewertungsentscheidungen können nur dann gerichtlich korrigiert werden, wenn sie offensichtlich unrichtig und/oder willkürlich sind (vgl. BAGE 34, 365).
  • LAG Köln, 14.12.1998 - 3 Sa 1139/98

    Arbeitnehmererfindungsgesetz - Bewertungsausschuss

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
    Mit dem Arbeitsgericht, dem LAG Köln (Urteil vom 14.12.1998 -- Az.: 3 Sa 1139/98, NZA-RR 1999, 354 f.) und dem LAG Hamm (Urteil vom 20.08.1997 -- Az.: 14 Sa 2118/96, dokumentiert bei Juris) ist auch das Berufungsgericht der Auffassung, dass Bewertungs- oder Prüfungsausschüsse, die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens paritätisch gebildet werden, die Funktion von Schiedsgutachtern einnehmen, deren Entscheidungen in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. BGB nur beschränkt überprüfbar sind.
  • LAG Hamm, 20.08.1997 - 14 Sa 2118/96

    Prämierung eines betrieblichen Verbesserungsvorschlags; Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02
    Mit dem Arbeitsgericht, dem LAG Köln (Urteil vom 14.12.1998 -- Az.: 3 Sa 1139/98, NZA-RR 1999, 354 f.) und dem LAG Hamm (Urteil vom 20.08.1997 -- Az.: 14 Sa 2118/96, dokumentiert bei Juris) ist auch das Berufungsgericht der Auffassung, dass Bewertungs- oder Prüfungsausschüsse, die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens paritätisch gebildet werden, die Funktion von Schiedsgutachtern einnehmen, deren Entscheidungen in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. BGB nur beschränkt überprüfbar sind.
  • LAG Köln, 28.10.2003 - 13 Sa 492/03

    Prämierung eines Verbesserungsvorschlages, Verfahren vor dem Bewertungsausschuss,

    Wenn die Betriebsparteien einen Bewertungsausschuss mit der Annahme bzw. Ablehnung und der Prämierung eines Verbesserungsvorschlages betraut haben, so haben sie damit einen so genannten Schiedsgutachtervertrag mit unmittelbarer Wirkung für den betroffenen einzelnen Arbeitnehmer geschlossen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 - juris; LAG München, Urteil vom 11.02.2003 - 6 Sa 94/01 - juris; LAG Köln, Urteil vom 14.12.1998, - 3 Sa 1139/98 -, NZA-RR 1999, 354; LAG Hamm, Urteil vom 20.08.1997 - 14 Sa 2118/96 - juris).

    In Fortführung der Rechtsprechung der 3. Kammer des LAG Köln (Urteil vom 14.12.1998, - 3 Sa 1139/98 -, NZA-RR 1999, 354), der weitere Instanzgerichte gefolgt sind (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 - juris; LAG München, Urteil vom 11.02.2003 - 6 Sa 94/01 - juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 27.09.2000 - 3 Sa 50/00 - juris) geht auch die Berufungskammer davon aus, dass Entscheidungen eines paritätisch besetzten Ausschusses vom Gericht in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. BGB beschränkt überprüfbar sind, und zwar dahingehend, ob sie offensichtlich falsch oder unsachlich sind oder in einem grob fehlerhaften Verfahren getroffen wurden (vgl. Schwab, AR-Blattei SD 1760 "Das betriebliche Vorschlagswesen (BVW)", Rdnr. 98; LAG Hamm vom 23.04.1980 - 14 Sa 1527/79 - Bartenbach/Volz, a.a.O.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die offenbare Unrichtigkeit oder Willkür der von einem Schiedsgutachter getroffenen Entscheidung trägt diejenige Partei, welche sie behauptet (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 - juris; LAG München, Urteil vom 11.02.2003 - 6 Sa 94/01 - juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 27.09.2000 - 3 Sa 50/00 - juris), hier: der Kläger.

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 10 Sa 1082/06

    Klagemöglichkeit des Beschäftigten nach § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

    So werden auch die Entscheidungen eines Bewertungsausschuss, den die Betriebsparteien mit der Annahme bzw. Ablehnung und der Prämierung eines Verbesserungsvorschlages betraut haben, als ein Schiedsurteil angesehen mit unmittelbarer Wirkung für den betroffenen einzelnen Arbeitnehmer( vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2002 - 21 Sa 13/02 - juris; LAG München, Urteil vom 11.02.2003 - 6 Sa 94/01 - juris; LAG Köln, Urteil vom 14.12.1998, - 3 Sa 1139/98,NZA-RR 1999, 354 ; LAG Hamm, Urteil vom 20.08.1997 - 14 Sa 2118/96 - juris).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 23/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juli 2002 - 21 Sa 13/02 - wird zurückgewiesen.
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